Wenn man vom größten Finanzfehler liest, den man wohl machen kann, denkt man vermutlich an eine viel zu teure eigengenutzte Immobilie oder Meme-Aktien und Kryptowährungen die abrauchen oder eine dämliche geleaste Protzkarre. Tatsächlich sind das grobe Schnitzer, aber trotzdem nicht das Schlimmste was man sich antun kann. Der wirklich mieseste Finanzfehler ist es für jemanden eine Bürgschaft einzugehen!
Meiner Meinung nach sollte einem in der Schule beigebracht werden unter keinen Umständen, egal für wen oder was, eine verdammte Bürgschaft zu übernehmen und zu unterschreiben. Wer das tut, hat sein finanzielles Todesurteil unterschrieben und kann auch genauso gut ins Casino fahren solange er noch Geld hat und alles auf Rot setzen.
Man könnte denken man müsste Verwandte „unterstützen“, aber das ist falsch. Wenn man sich davor fürchtet, dass die Verwandten einen dafür nicht mehr mögen, sollte man sich das Drama vorstellen, dass der Familie droht, wenn der Fall der Fälle eintritt und man wirklich als Bürge einspringen muss!
Da ist es dann besser bereits im Vorfeld auf das Drama zu verzichten, auch wenn dies heißt auf Verwandte zu verzichten. Verwandte sind auch nur Menschen, mit denen man sich nicht unbedingt abgeben muss. Bei Geld hört die Freund- und auch Verwandtschaft auf.
Gerade jetzt in bzw. nach der aktuellen Krise könnten viele Leute sich wieder genötigt fühlen Verwandte und Bekannte zur Übernahme einer Bürgschaft für einen Kredit etc. zu bitten um ihr marodes Geschäft am Leben zu halten.
Verschiedene Bürgschaften?
Bei meiner Recherche habe ich sogar noch herausgefunden, dass es verschiedene Arten von Bürgschaften gibt.
Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der eine Person (der Bürge) die Verantwortung für die Schulden oder Verpflichtungen einer anderen Person (dem Schuldner) übernimmt, falls dieser nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, die je nach den Umständen und Bedürfnissen der Parteien in Betracht gezogen werden können.
Einfache Bürgschaft
Die einfache Bürgschaft ist die häufigste Art von Bürgschaft. Hierbei übernimmt der Bürge die Verpflichtung, für die Schulden des Schuldners zu haften, falls dieser nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Die Haftung des Bürgen erstreckt sich in der Regel auf einen bestimmten Betrag oder Zeitraum.
Höchstbetragsbürgschaft
Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist die Haftung des Bürgen auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Dies bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen nur bis zu diesem Betrag in Anspruch nehmen kann. Diese Art von Bürgschaft wird oft von Unternehmen oder Privatpersonen verwendet, um das Haftungsrisiko zu begrenzen.
Solidarbürgschaft
Bei einer Solidarbürgschaft haften mehrere Bürgen gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden des Schuldners. Das bedeutet, dass jeder Bürge für den gesamten Betrag haftet und dass der Gläubiger jeden Bürgen für die gesamte Schuld in Anspruch nehmen kann. Eine Solidarbürgschaft wird oft von Unternehmen verwendet, um die Bonität zu verbessern, da sie dem Gläubiger eine höhere Sicherheit bietet.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft geht über die einfache Bürgschaft hinaus, da der Bürge in diesem Fall auch ohne vorherige Inanspruchnahme des Schuldners haftet. Das bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann, ohne zuerst den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Dies kann ein höheres Risiko für den Bürgen bedeuten, da er gezwungen sein kann, für Schulden zu haften, die er nicht verursacht hat.
Wie kommt man aus der Bürgschaft raus?
Grundsätzlich ist es schwierig bzw. fast unmöglich aus einer Bürgschaft herauszukommen. Hier muss man sich vermutlich rechtlichen Beistand holen, was bei einer hohen Bürgschaft, z. B. für ein Haus oder ein Geschäft Sinn machen kann. Laut meiner Recherche kommt man aber gegenüber dem Gläubiger, z. B. einer Bank, eigentlich aus der Nummer nicht mehr raus solange die Schulden bestehen. Selbst wenn der Hauptschuldner mittlerweile bessere finanzielle Verhältnisse vorweisen kann würde wahrscheinlich niemand so blöd sein und auf die zusätzliche Absicherung durch den Bürgen freiwillig verzichten. Das wäre so als würde man eine kostenlose Vollkaskoversicherung fürs Auto kündigen. Die einzige Möglichkeit bei einem Kredit bestünde wohl darin, wenn der Hauptschuldner einen neuen Kredit nur auf seinen Namen ohne Bürgen bekommen würde und den alten ablösen kann. Zumindest meiner Ansicht nach. Ansonsten ist man wohl leider gefangen bis die Schulden abgetragen sind. Unter Umständen also für die nächsten Jahrzehnte!
Es gibt aber noch ein paar Dinge die leider oftmals von den Bürgen aus Unwissenheit nicht beachtet werden und wodurch sie Zahlungen nachkommen obwohl sie es gar nicht müssten!
Es gibt viele Formalitäten, die einzuhalten sind, um einen wirksamen Bürgschaftsvertrag zu entwerfen.
- Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich verfasst und am unteren Ende unterschrieben werden.
- Nur ein Vollkaufmann kann eine Bürgschaft auch mündlich abschließen.
- Der Gläubiger muss den Vertrag ebenfalls in Originalform erhalten.
- Inhalte des Vertrages bilden die Entstehung, den Fortbestand, den Umfang und die Durchsetzbarkeit der Hauptforderung.
- Zudem gilt das Prinzip der Akzessorietät (§ 767 BGB). Die Verpflichtung des Bürgen hängt somit vom Bestand der Hauptverbindlichkeit ab. Verringern sich die Forderungen durch vergangene Zahlungen des Hauptschuldners, kommt dies dem Bürgen zugute.
Wie kann sich ein Bürge aus den Forderung des Gläubigers entziehen?
Viele Gründe können zur Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages führen. Im Folgenden führen wir Ihnen einige Argumente für die Unwirksamkeit eines Vertrages auf:
- Formalität: Die Verfassung der Bürgschaft fand in mündlicher oder elektronischer Form statt.
- Sittenwidrigkeit: Die finanzielle Belastung ist für den Bürgen zu hoch, er hat sich lediglich aus emotionaler Verbundenheit verpflichtet.
- Überraschung: Der Bürgschaftsvertrag enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen oder der Bürge soll über den angegebenen Vertrag hinaus haften.
- Irrtum: Dem Bürgen war beim Vertragsabschluss nicht klar, dass er eine Haftung übernimmt oder welche Höhe die Summe beträgt.
- Rechtswidrigkeit: Der Bürge wurde bedroht oder arglistig getäuscht.
- Verjährung: Der Gläubiger hält die Verjährungsfrist nicht ein.
- Widerrufsrecht: Der Hauptschuldner räumt dem Bürgen im Vertrag ein Widerrufsrecht ein.
Fazit zur Übernahme einer Bürgschaft
Eine Bürgschaft sollte man unter keinen Umständen eingehen. Das hat schon viele Familien Haus und Hof gekostet. Vor einigen Jahren waren sogar Bürger die es gut meinten und Bürgschaften für Flüchtlinge übernommen hatten angeschmiert. Denn entgegen dem was vom Staat zugesagt wurde, sollten diese am Ende für mehr bzw. einen längeren Zeitraum Geld an die Ämter zahlen, als es ursprünglich angedacht war.
Wenn jemand eine Bürgschaft für sein Geschäft will, egal ob es Geschwister, Eltern oder beste Freunde sind, sollte man stattdessen maximal eine Beteiligung eingehen, bei der man auch an Gewinnen des Geschäfts beteiligt wäre. Wer nicht mit dem Verlust des Geldes leben kann, sollte aber auch das lassen.
Wer eine Bürgschaft eingeht von der man unter keinen Umständen selber irgendetwas haben kann, der darf am Ende nicht heulen wenn er für den Fehltritt von jemand anderem den Rest seines Lebens blechen muss.
Das einzig Positive bei einer Bürgschaft ist es, wenn man nicht der Bürge ist. Wenn man jemanden findet der für einen eine „selbstschuldnerische“ Bürgschaft übernimmt hat man den Jackpot gewonnen. Denn dann kann man vermutlich einfach die Zahlung einstellen und der Gläubiger kommt direkt auf den Bürgen zu.